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Beeidigte Übersetzung

Eine beeidigte Übersetzung wird benötigt, wenn eine Urkunde in eine andere Sprache übersetzt wird und die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer gestempelt werden muss. In diesem Fall handelt der Übersetzer im Auftrag des Gerichts.

Wenn Sie zum Beispiel als nicht-deutscher Staatsbürger in Deutschland heiraten, benötigen Sie eine beeidigte Übersetzung bestimmter persönlichen Urkunden, u.a. Geburtsurkunde. Oder wenn Sie sich als deutscher Bürger im Ausland beruflich bewerben könnte es sein, dass Sie eine beeidigte Übersetzung Ihrer Qualifikationsurkunden (u.a. Universitätsdiplom) benötigen.

Wir bieten auch das zusätzlich „Apostille“-Verfahren an (dieses Verfahren gilt ausschließlich im Bundesstaat Baden-Württemberg). Hier muss eine beeidigte Übersetzung von einem qualifizierten Übersetzer auch noch von einem Notar und den Behörden zusätzlich beeidigt werden.

Wir bieten die Übersetzung in folgenden Sprachkombinationen an:

  • Deutsch/Englisch
  • Deutsch/Italienisch